Sonderkommission des griechischen Parlaments
Erster Bericht, Juni 2015
Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse, 17. Juni 2015
Im Juni 2015 steht Griechenland vor der Entscheidung, die gescheiterten von den Gläubigern auferlegten makroökonomischen Anpassungsprogramme fortzuführen oder Veränderungen zu bewirken und die Ketten der Verschuldung zu sprengen. Fünf Jahre nach Auflegen der Anpassungsprogramme steckt das Land nach wie vor tief in einer ökonomischen, demokratischen und ökologischen Krise. Die Blackbox der Verschuldung blieb verschlossen, und bis heute war weder eine griechische noch eine internationale Behörde geneigt, die Wahrheit darüber, wie und warum Griechenland dem Regime der Troika unterworfen wurde, ans Licht zu bringen. Die Verschuldung, in deren Namen der Bevölkerung nichts erspart wurde, bleibt die Richtschnur, nach der eine neoliberale Anpassung durchgesetzt wird, die die schwerste und längste Rezession, die Europa in Friedenszeiten je erlebte, ausgelöst hat.
Es ist dringend erforderlich und der gesellschaftlichen Verantwortung geschuldet, dass eine Reihe von rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen aufgeworfen wird, die eine angemessene Berücksichtigung verlangen.
Deshalb setzte das griechische Parlament im April 2015 die Wahrheitskommission für die Staatsverschuldung mit dem Auftrag ein, die Entstehung und den Anstieg der öffentlichen Schulden, die Art der Verschuldung und die Gründe dafür sowie die Auswirkungen der mit den Krediten verbundenen Bedingungen auf die Wirtschaft und die Bevölkerung zu untersuchen. Die Wahrheitskommission hat die Aufgabe, sowohl im Inland als auch im Ausland auf die mit der Verschuldung Griechenlands verbundenen Fragen aufmerksam zu machen sowie Argumente für eine Streichung der Schulden zu formulieren und Wege dafür zu finden.
Die in diesem ersten Bericht enthaltenen Erkenntnisse der Kommission erhellen die Tatsache, dass das gesamte Anpassungsprogramm, dem Griechenland unterworfen wurde, eine politisch begründete Maßnahme war und ist.
Der technokratische Umgang mit makroökonomischen Variablen und Verschuldungsprognosen ‒ Zahlen, die das Leben und den Lebensunterhalt der Bevölkerung direkt betrafen ‒, ermöglichte es, dass die Diskussionen über die Verschuldung auf einer rein technischen Ebene geführt wurden und sich vor allem um die Behauptung drehten, dass die Griechenland auferlegten Maßnahmen seine Fähigkeit zur Schuldentilgung verbessern würden. Die in diesem Bericht aufgeführten Fakten lassen Zweifel an dieser Behauptung aufkommen.
Die hier vorgelegten Beweise zeigen, dass Griechenland nicht nur nicht in der Lage ist, die Schulden zu tilgen, sondern das auch nicht tun sollte, und zwar hauptsächlich weil die aus den Abkommen mit der Troika hervorgegangenen Schulden eine eindeutige Verletzung der grundlegenden Menschenrechte der Bürgerinnen und Bürger Griechenlands darstellen.
Deshalb kommt die Kommission zu dem Schluss, dass Griechenland diese Schulden nicht zurückzahlen sollte, weil sie illegal, illegitim und verabscheuungswürdig sind.
Darüber hinaus ist die Kommission zu der Erkenntnis gelangt, dass die Untragbarkeit der griechischen Staatsverschuldung den internationalen Gläubigern, den griechischen Behörden und den Massenmedien von Anfang an klar ersichtlich war. Dennoch hintertrieben die griechischen Behörden und die Regierungen einiger anderer EU-Länder 2010 die Umstrukturierung der Staatsschulden in der Absicht, Finanzinstitute zu schützen. Die Massenmedien verbargen die Wahrheit vor der Öffentlichkeit, indem sie ein Bild malten, das die Rettung als Vorteil für Griechenland darstellte, und eine Geschichte ersannen, die die Bevölkerung als eine Ansammlung von Übeltätern erscheinen lassen sollte, die ihre gerechte Strafe bekommen.
Die in den Programmen von 2010 und 2012 zur Verfügung gestellten Rettungspakete wurden extern nach einem komplizierten System verwaltet, was jede finanzielle Eigenständigkeit verhinderte. Da die Verwendung der Hilfsgelder von den Gläubigern vorgeschrieben wurde, ist es nicht verwunderlich, dass weniger als 10 Prozent davon für die laufenden Staatsausgaben bestimmt wurde.
Dieser Bericht enthält eine erste Skizzierung der mit den Staatsschulden verbundenen Hauptprobleme und Kernfragen und vermerkt die gravierendsten mit der Entstehung der Schulden zusammenhängenden Rechtsverletzungen.
Er skizziert ebenfalls die Rechtsgrundlagen, auf denen eine einseitige Aussetzung der Schuldentilgung erfolgen könnte. Die Erkenntnisse werden in neun Kapiteln dargestellt.
In Kapitel 1, Verschuldung vor dem Eingreifen der Troika, wird der Anstieg der griechischen Schulden seit den 1980er Jahren analysiert. Es wird nachgewiesen, dass der Anstieg der Schulden nicht auf einen übermäßigen Anstieg der Staatsausgaben, die in Wahrheit niedriger waren als die Ausgaben anderer Länder der Eurozone, zurückzuführen ist, sondern vielmehr auf extrem hohe Zinszahlungen an die Gläubiger, übermäßige und ungerechtfertigte Militärausgaben, sinkende Steuereinnahmen aufgrund illegaler Kapitalflucht, die Rekapitalisierung von Privatbanken durch den Staat und internationale Ungleichgewichte, die auf Mängel bei der Ausgestaltung der Währungsunion zurückzuführen sind.
Die Einführung des Euro verursachte in Griechenland einen dramatischen Anstieg privater Schulden, der Auswirkungen sowohl auf große europäische Banken als auch auf griechische Banken hatte. Eine sich ausweitende Bankenkrise beförderte die griechische Staatsschuldenkrise. Die Regierung Giorgos Papandreou trug ihren Teil dazu bei, die 2009 sich abzeichnende Bankenkrise als Staatsschuldenkrise erscheinen zu lassen, indem das Haushaltsdefizit und die Staatsverschuldung beständig in den Vordergrund gerückt wurden.
In Kapitel 2, Entwicklung der griechischen Staatsverschuldung von 2010 bis 2015, wird nachgewiesen, dass der erste Kreditvertrag von 2010 vorrangig das Ziel verfolgte, griechische und andere europäische Privatbanken zu retten und den Banken zu ermöglichen, ihren Bestand an griechischen Staatsanleihen und das damit verbundene Risiko zu reduzieren.
Kapitel 3, Gläubiger der griechischen Staatsschulden im Jahr 2015, behandelt die umstrittene Beschaffenheit der aktuellen griechischen Schulden und skizziert die Hauptmerkmale, die in Kapitel 8 eingehender untersucht werden.
Kapitel 4, Mechanismus des Schuldensystems in Griechenland, enthüllt die Mechanismen, die mit den seit Mai 2010 getroffenen Abkommen entwickelt wurden. Sie verursachten eine erhebliche Neuverschuldung bei bilateralen Gläubigern und der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) sowie ungerechtfertigte Kosten, wodurch die Krise verschärft wurde. Die Mechanismen offenbaren, wie der Großteil der geliehenen Gelder direkt zu Finanzinstituten geflossen ist. Statt Griechenland eine Hilfe zu sein, haben sie den Privatisierungsprozess durch den Einsatz von Finanzierungsinstrumenten beschleunigt.
In Kapitel 5, Konditionalitäten gegen Tragfähigkeit, wird gezeigt, wie die Gläubiger die Aufnahme strenger Konditionalitäten in die Kreditverträge durchsetzten, was unmittelbar zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten und zur Untragbarkeit der Schulden führte. Diese Konditionalitäten, auf denen die Gläubiger nach wie vor bestehen, führten nicht nur zu einem niedrigeren Bruttoinlandsprodukt (BIP) und einer höheren staatlichen Kreditaufnahme – und somit zu einer höheren Staatsschuldenquote (Staatsverschuldung im Verhältnis zum BIP), was ihre Untragbarkeit noch unterstrich –, sondern auch zu dramatischen Veränderungen in der Gesellschaft und verursachten eine humanitäre Krise. Die griechische Staatsverschuldung kann im Augenblick als völlig untragbar angesehen werden.
In Kapitel 6, Auswirkungen der „Rettungsprogramme“ auf die Menschenrechte, wird aufgezeigt, dass die mit den „Rettungsprogrammen“ verknüpften Maßnahmen die Lebensbedingungen der Bevölkerung unmittelbar beeinträchtigt und Menschenrechte verletzt haben, die Griechenland und seine Partner nach nationalem, EU- und internationalem Recht verpflichtet sind zu respektieren, zu schützen und zu fördern.
Die drastischen Anpassungen, die der griechischen Wirtschaft und Gesellschaft als Ganzes auferlegt wurden, haben eine rapide Verschlechterung des Lebensstandards bewirkt und sind nach wie vor unvereinbar mit sozialer Gerechtigkeit, gesellschaftlichem Zusammenhalt, Demokratie und Menschenrechten.
In Kapitel 7, Rechtsfragen rund um die Memoranda of Understanding und die Kreditverträge, wird nachgewiesen, dass Menschenrechte verletzt wurden, sowohl von Griechenland als auch von den Geldgebern, also den Mitgliedstaaten der Eurozone, der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Internationalen Währungsfonds (IWF), die Griechenland diese Maßnahmen auferlegt haben. All diese Akteure zeigten sich außerstande, die Menschenrechtsverletzungen als eine Folge der Maßnahmen anzusehen, zu deren Durchführung sie Griechenland verpflichtet hatten, und verletzten darüber hinaus unmittelbar die griechische Verfassung, indem sie Griechenland eines Großteils seiner souveränen Rechte beraubten. Die Abkommen enthalten sittenwidrige Klauseln, die Griechenland zwangen, auf bedeutende Bereiche seiner Souveränität zu verzichten. Angelegt ist das bereits in der Wahl des englischen Rechts als Grundlage für die Abkommen, das die Umgehung der griechischen Verfassung und der internationalen Menschenrechte erleichterte. Die Unvereinbarkeit mit Menschenrechten und gewohnheitsrechtlichen Verpflichtungen, verschiedene Anzeichen für Täuschung aufseiten der Vertragspartner und der unzumutbare Inhalt stellen die Gültigkeit der Abkommen in Frage.
Kapitel 8, Bewertung der Schulden im Hinblick auf Illegitimität, Verabscheuungswürdigkeit, Illegalität und Untragbarkeit, liefert eine Bewertung der griechischen Staatsverschuldung gemäß den von der Kommission verabschiedeten Definitionen von unrechtmäßigen, verabscheuungswürdigen, illegalen und untragbaren Schulden.
In Kapitel 8 wird nachgewiesen, dass die griechische Staatsverschuldung auf dem Stand vom Juni 2015 untragbar ist, weil Griechenland derzeit nicht in der Lage ist, seine Schulden zu bedienen, ohne seine Fähigkeit, die grundlegenden Menschenrechte einzuhalten, ernsthaft zu gefährden. Darüber hinaus liefert der Bericht Beweise dafür, dass in Bezug auf alle Gläubiger deutliche Anzeichen für illegale, illegitime und verabscheuungswürdige Schulden zu erkennen sind.
Die Schulden beim IWF sollten als illegal angesehen werden, weil die Gewährung der zugrunde liegenden Kredite gegen die Statuten des IWF verstößt und die damit verbundenen Bedingungen gegen die griechische Verfassung, internationales Gewohnheitsrecht und von Griechenland unterzeichnete Verträge verstoßen.
Sie sind auch illegitim, weil die Bedingungen eine Politik vorschreiben, durch die Menschenrechte verletzt werden, und sie sind verabscheuungswürdig, weil der IWF wusste, dass die auferlegten Maßnahmen undemokratisch und unwirksam waren und zu schwerwiegenden Einschränkungen sozioökonomischer Rechte führen würden.
Die Schulden bei der EZB sollten als illegal angesehen werden, weil die EZB ihre Befugnisse überschritt, indem sie als Bestandteil der Troika die Auflegung makroökonomischer Anpassungsprogramme (zum Beispiel Deregulierung des Arbeitsmarkts) durchsetzte. Sie sind auch illegitim und verabscheuungswürdig, weil das Ziel des Securities Market Programme (SMP) hauptsächlich darin bestand, die Interessen der Finanzinstitute zu bedienen und den europäischen und griechischen Privatbanken zu ermöglichen, ihre griechischen Anleihen loszuwerden.
Die EFSF vergab Kredite, die als illegal angesehen werden sollten, weil sie gegen Artikel 122 (2) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen und mehrere sozioökonomische Rechte und Bürgerrechte verletzen. Außerdem enthalten das Rahmenabkommen von 2010 und das Master Financial Assistance Agreement von 2012 der EFSF mehrere sittenwidrige Klauseln, was eindeutig auf ein Fehlverhalten der Geldgeberin hinweist. Das Gebaren der EFSF verstößt auch gegen demokratische Grundsätze, weswegen die Schulden bei der EFSF illegitim und verabscheuungswürdig sind.
Die bilateralen Kredite sollten als illegal angesehen werden, weil sie gegen Bestimmungen der griechischen Verfassung verstoßen. Die Kreditvergabe lässt auf ein eindeutiges Fehlverhalten der Geldgeber schließen und war an Bedingungen geknüpft, die Gesetze oder die öffentliche Ordnung verletzten. Sowohl EU-Recht als auch internationales Recht wurde verletzt mit dem Ziel, bei der Ausgestaltung der makroökonomischen Programme die Menschenrechte zu umgehen.
Die bilateralen Kredite sind außerdem illegitim, weil sie nicht zum Wohl der Bevölkerung verwendet wurden, sondern nur zur Rettung privater Gläubiger Griechenlands.
Sie sind auch verabscheuungswürdig, weil die Geberländer und die Europäische Kommission von potenziellen Verstößen wussten, es aber 2010 und 2012 unterließen, die Auswirkungen der makroökonomischen Anpassung und der Haushaltskonsolidierung, die Bedingungen für die Kredite waren, auf die Menschenrechte abzuschätzen.
Die Schulden bei privaten Gläubigern sollten als illegal angesehen werden, weil Privatbanken sich schon vor der Bildung der Troika unverantwortlich verhielten und ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigten und weil außerdem einige der privaten Gläubiger wie zum Beispiel Hedgefonds täuschten. Teile der Schulden bei Privatbanken und Hedgefonds sind aus den gleichen Gründen illegitim; außerdem wurden griechische Banken in gesetzwidriger Weise mithilfe von Steuermitteln rekapitalisiert.
Schulden bei Privatbanken und Hedgefonds sind verabscheuungswürdig, weil die größten privaten Gläubiger wussten, dass die Schulden nicht im Interesse der Allgemeinheit gemacht wurden, sondern vielmehr zum Vorteil der Gläubiger.
Der Bericht endet mit einigen praktischen Erwägungen.
Kapitel 9, Rechtsgrundlagen für die Nichtanerkennung und Einstellung der Rückzahlung der griechischen Staatsschulden, beschreibt mögliche Vorgehensweisen für eine Schuldenstreichung und besonders die Voraussetzungen, unter denen ein souveräner Staat unter Einhaltung internationalen Rechts das Recht auf einseitige Nichtanerkennung von Schulden oder Einstellung der Schuldentilgung ausüben kann.
Mehrere rechtliche Bestimmungen erlauben einem Staat die einseitige Nichtanerkennung illegaler, verabscheuungswürdiger und illegitimer Schulden. Im Fall Griechenlands kann ein solcher Akt sich auf folgende Punkte stützen:
- Täuschung durch die Gläubiger, wodurch Griechenland gedrängt wurde, nationales Recht und internationale Menschenrechtsverpflichtungen zu verletzen;
- Menschenrechte sollen vor Abkommen wie den von früheren Regierungen mit Gläubigern oder der Troika getroffenen Vorrang haben;
- Zwang;
- unlautere Bedingungen, die die griechische Souveränität und Verfassung offenkundig verletzen;
- das international anerkannte Recht eines Staats, gegen gesetzwidrige Handlungen seiner Gläubiger vorzugehen, die vorsätzlich seine Finanzhoheit beeinträchtigen, ihn zur Aufnahme verabscheuungswürdiger, illegaler und illegitimer Schulden nötigen, die wirtschaftliche Selbstbestimmung beeinträchtigen und fundamentale Menschenrechte verletzen.
Im Fall untragbarer Schulden hat jeder Staat das Recht, in außergewöhnlichen Situationen eine Notlage festzustellen, um seine von einer ernsten und unmittelbaren Gefahr bedrohten grundlegenden Interessen zu schützen. In einer solchen Situation kann ein Staat von der Erfüllung internationaler Verpflichtungen, zum Beispiel der Einhaltung eines Kreditvertrags, befreit werden.
Außerdem haben Staaten das Recht, sich einseitig für zahlungsunfähig zu erklären, wenn die Bedienung einer Schuld untragbar ist. In einem solchen Fall handeln sie nicht gesetzwidrig und sind deshalb auch nicht haftbar.
Die Würde von Menschen ist mehr wert als illegale, illegitime, verabscheuungswürdige und untragbare Schulden.
Nach Abschluss der Voruntersuchung betrachtet die Kommission Griechenland als das Opfer eines Angriffs, der vom Internationalen Währungsfonds, von der Europäischen Zentralbank und von der Europäischen Kommission vorbereitet und durchgeführt wurde. Diese gewaltsame, illegale und unmoralische Tat wurde unter Zustimmung und Komplizenschaft der EU-Staaten durchgeführt, die es vorgezogen haben, den Banken und den besonderen Interessen einer Minderheit zu dienen.
Mit der Übergabe dieses ersten Berichts an die Regierung und die Bevölkerung Griechenlands sieht die Kommission den ersten Teil ihrer Aufgabe, wie sie in der Entscheidung der Parlamentspräsidentin vom 4. April 2015 definiert wurde, als erfüllt an.
Die Kommission hofft, dass der Bericht ein brauchbares Werkzeug für alle darstellt, die der zerstörerischen Logik der Austerität entfliehen und sich für das einsetzen wollen, was heute in Gefahr ist: Menschenrechte, Demokratie, die Würde der Menschen und die Zukunft kommender Generationen.
Als Antwort an diejenigen, die ungerechtfertigte Maßnahmen durchsetzen wollen, mag die griechische Bevölkerung das anführen, was Thukydides über die Verfassung Athens schrieb: „Die Verfassung, die wir haben, heißt Demokratie, weil der Staat nicht auf wenige Bürger, sondern auf die Mehrheit ausgerichtet ist.“ (Gefallenenrede des Perikles aus der Geschichte des Peleponnesischen Krieges von Thukydides)
Einleitung
Seit Mai 2010 führt Griechenland ein makroökonomisches Anpassungsprogramm durch, das zur Bedingung für den Zugang zur „Finanzhilfe“ des Internationalen Währungsfonds, von 14 Mitgliedstaaten der Eurozone, vertreten durch die Europäische Kommission, der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und der Europäischen Zentralbank (EZB) gemacht wurde. Das Programm besteht aus neoliberalen Maßnahmen, zu denen Ausgabenkürzungen, massive Stellenstreichungen im öffentlichen Sektor, die systematische Deregulierung des privaten Sektors, Steuererhöhungen, Privatisierungen und Strukturveränderungen (irreführenderweise „Reformen“ genannt) gehören.
Die von internationalen Stellen auferlegten Maßnahmen, deren angebliches Ziel die Reduzierung des Haushaltsdefizits und der öffentlichen Schulden des Landes auf ein tragbares Maß war, haben die Wirtschaft in eine tiefe Rezession gestürzt – die längste Rezession, die Europa in Friedenszeiten je erlebte. Millionen Menschen wurden in die Armut und Arbeitslosigkeit getrieben und von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen, während Menschenrechte, besonders wirtschaftliche und soziale Rechte, grob missachtet wurden. Teile des öffentlichen Dienstes und der öffentlichen Infrastruktur wie Schulen, Krankenhäuser, Gerichte und Gemeindeverwaltungen wurden umstrukturiert, geschlossen oder auf die eine oder andere Weise beschnitten, damit die von den Gläubigern festgelegten Haushaltsziele erreicht werden, Ziele, die weithin als unannehmbar und unrealistisch kritisiert werden. Menschen, das soziale Gefüge, die staatlichen Strukturen und die natürliche Umwelt erlitten Schäden, deren Wiedergutmachung lange Zeit brauchen wird, falls sie nicht irreversibel sind wie bei denjenigen, die während der Ära der Memoranden ihr Leben verloren oder es sich selbst nahmen – die Zahl der Selbsttötungen stieg in dieser Zeit auf eine nie dagewesene Höhe.
In Anbetracht dieser Situation und der Verantwortung des Parlaments gegenüber der griechischen Bevölkerung entschied die Parlamentspräsidentin am 4. April 2015, eine Sonderkommission des Parlaments einzusetzen. Die Wahrheitskommission für die Staatsverschuldung hat den Auftrag, die Wahrheit über die Entstehung und den unerträglichen Anstieg der öffentlichen Schulden zu ermitteln sowie ein Schuldenaudit vorzunehmen und die internationale Zusammenarbeit des griechischen Parlaments mit dem Europäischen Parlament, den Parlamenten anderer Länder und internationalen Organisationen bei der Schuldenfrage zu fördern. Die Kommission verfolgt das Ziel, alle mit der Verschuldung verknüpften rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Probleme zu behandeln, die eine angemessene Untersuchung verlangen, und ins Bewusstsein der griechischen Bevölkerung, der internationalen Gemeinschaft und der internationalen öffentlichen Meinung zu bringen.
Dieser erste Bericht präsentiert die wichtigsten Erkenntnisse aus der ersten Phase der Arbeit der Kommission. Zweifellos werden sie Fragen aufwerfen, die in einer zweiten Phase im Laufe des kommenden Jahres bearbeitet und analysiert werden. Die hier präsentierten ersten Erkenntnisse werden durch die weitere Arbeit der Kommission erhärtet und präzisiert.
Das Hauptanliegen dieses ersten Berichts ist es, die wesentlichen Diskussionspunkte hervorzuheben und präzise Fragen zu formulieren, die Gegenstand einer öffentlichen Debatte werden sollen.
Der erste Teil enthält eine Beschreibung des Hintergrunds und der Methodik der Analyse sowie Definitionen der Begriffe illegale, illegitime, verabscheuungswürdige und untragbare Schulden, der zweite Teil gliedert sich wie folgt. Kapitel 1 und 2 zeichnen die Entwicklung der öffentlichen griechischen Schulden zwischen 1980 und 2015 nach. Kapitel 3 befasst sich mit den gegenwärtigen Gläubigern Griechenlands. Kapitel 4 schildert die Mechanismen der in Zusammenhang mit den seit 2010 unterzeichneten Abkommen zwischen Griechenland und der Troika stehenden Verschuldung. In Kapitel 5 und 6 werden die an die Kreditverträge und andere Abkommen geknüpften Konditionalitäten sowie deren Beitrag zur Untragbarkeit der Schulden sowohl in makroökonomischer Hinsicht also auch in Bezug auf die Menschenrechte untersucht. Kapitel 7 beleuchtet die mit den Memoranden und Kreditverträgen zusammenhängenden rechtlichen Fragen und die Art, wie die Texte erstellt und angenommen wurden. Kapitel 8 liefert eine Bewertung der griechischen Staatsverschuldung gemäß den Definitionen von illegitimen, verabscheuungswürdigen, illegalen und untragbaren Schulden, auf die sich die Kommission während ihrer Sitzung vom 4. bis 7. Mai 2015 verständigt hat. Nach der Analyse der vielfältigen Probleme in Zusammenhang mit der griechischen Staatsverschuldung beschließt Kapitel 9 den Bericht mit einer Darstellung der bestehenden Möglichkeiten einer Schuldenstreichung und insbesondere der Bedingungen, unter denen ein souveräner Staat nach dem Völkerrecht sein Recht auf einseitige Nichtanerkennung oder Aussetzung der Tilgung der Schulden ausüben kann.
Die Arbeit der Wahrheitskommission
Hintergrund
Die Entscheidung, die Wahrheitskommission einzurichten und eine Prüfung der griechischen Staatsverschuldung zu veranlassen, ist aus drei Hauptgründen gerechtfertigt.
Erstens ist eine Prüfung öffentlicher Schulden ein demokratisches Grundrecht der Bürger und auch ein souveränes Recht einer Nation. Es kann keine Demokratie ohne Transparenz der Staatsfinanzen geben und es ist unmoralisch, von Menschen zu verlangen für Schulden aufzukommen, ohne dass sie wissen, wie und warum die Schulden entstanden sind. Ein Schuldenaudit ist auch deshalb wichtig, weil der griechischen Bevölkerung und dem griechischen Staat zur Sicherstellung der Schuldentilgung große Opfer abverlangt wurden.
Zweitens ist ein Schuldenaudit nach europäischem Recht auch eine institutionelle Pflicht des Staates. Es entspricht nämlich einer Verpflichtung gemäß Verordnung (EG) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013. Dort heißt es: „Ein Mitgliedstaat, der einem makroökonomischen Anpassungsprogramm unterliegt, führt eine umfassende Prüfung seiner öffentlichen Finanzen durch, um unter anderem die Gründe für die Entstehung des übermäßigen Schuldenstandes zu analysieren und etwaige Unregelmäßigkeiten zu ermitteln“ (Artikel 7 (9)). Diese Verpflichtung wurde von früheren griechischen Regierungen und den Institutionen der Troika vernachlässigt.
Drittens ist ein Schuldenaudit auch eine Verpflichtung nach dem Völkerrecht. Die UN-Richtlinien über die Auslandsverschuldung und die Menschenrechte (A/HRC/20/23), die im Juli 2012 vom Menschenrechtsrat verabschiedet wurden, verlangen von Staaten eine regelmäßige Prüfung ihrer Schulden, um Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwaltung ihrer Mittel sicherzustellen, und Aufklärung über beabsichtigte Kreditaufnahmen.
Ein zentrales Ziel der Wahrheitskommission ist es, der Forderung der Vereinten Nationen nach Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwaltung der Mittel nachzukommen. Ein weiteres Ziel ist es, der griechischen Bevölkerung zu erklären, wie und warum die Schulden, deren Rückzahlung seit fünf Jahren von ihr verlangt wird, entstanden und wie sie verwaltet wurden.
Zusammensetzung
der Wahrheitskommission
Die Wahrheitskommission ist ein unabhängiges Gremium, das von der Präsidentin des griechischen Parlaments gemäß dessen Geschäftsordnung eingesetzt wurde. Den Vorsitz hat die Präsidentin des griechischen Parlaments Zoi Kostantopoulou. Professor Éric Toussaint fungiert als wissenschaftlicher Koordinator und die Europaabgeordnete Sofia Sakorafa ist für die Verbindung zum Europäischen Parlament und zu anderen Institutionen zuständig. Die Mitglieder kommen aus Griechenland und zehn anderen Ländern. Die meisten genießen internationale Anerkennung wegen ihre Kompetenz und Erfahrung auf den Gebieten Rechnungsprüfung, öffentliche Schulden, Schutz von Menschenrechten, Völkerrecht, Verfassungsrecht, internationale Finanzen und Makroökonomie sowie im Kampf gegen Korruption und für Transparenz; andere steuern die wertvollen Erfahrungen lokaler oder internationaler sozialer Bewegungen bei. Die Kommission kann außerdem mit der Hilfe externer Experten und der Behörden sowie der Parlamentsverwaltung und der Gesellschaft als Ganzes rechnen. Die Kommission ist offen für die ganze Gesellschaft und für alle, die sich als Experten, Quellen, Zeugen oder Mitglieder einbringen wollen. In den ersten zwei Monaten ihres Bestehens hat die Kommission bereits eine Vielzahl von Beiträgen erhalten, die berücksichtigt wurden oder noch werden. Die Kommissionsmitglieder arbeiten ehrenamtlich, sie wurden und werden nicht bezahlt.
Auftrag und Ziele
der Wahrheitskommission
Die Kommission hat den Auftrag erhalten, das Wesen der griechischen öffentlichen Schulden sowie die Geschehnisse (in ihrer chronologischen Abfolge, in finanzieller Hinsicht und sonstige) in Zusammenhang mit ihrer Entstehung und ihrem Anstieg zu untersuchen; außerdem soll sie herausfinden, welche Teile der Schulden als illegitim, illegal, verabscheuungswürdig oder untragbar bezeichnet werden können.
Die Wahrheitskommission gestaltet das Schuldenaudit auf eine Weise, die die Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen Griechenlands fördert. Sie wird auch Argumente formulieren und Rechtsgrundlagen aufzeigen, die eine Streichung der Schulden rechtfertigen.
Grenzen
Während der ersten zwei Monate arbeiteten die Kommissionsmitglieder intensiv daran, eine erste Analyse der öffentlichen Schulden durchzuführen und die ersten Ergebnisse in diesem Bericht vorzustellen. Diese Zeit reichte jedoch nicht für eine vollständige Analyse der mit der Anhäufung der Schulden Griechenlands zwischen 1980 und 2015 verbundenen Mechanismen. Daher musste die Kommission Prioritäten setzen, vor allem hinsichtlich der vordringlich zu untersuchenden Zeitabschnitte.
Darüber hinaus hat die Kommission noch nicht alle rechtlichen und amtlichen Dokumente erhalten, die für die Erhärtung ihrer Erkenntnisse und die Analyse aller Aspekte der griechischen Schulden erforderlich sind. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Bank von Griechenland, in Gestalt ihres Direktors, sich weigerte Dokumente, die für ein erfolgreiches Schuldenaudit äußerst wichtig sind, weiterzugeben. Die Kommission wird auf Vorlage der Dokumente (vornehmlich über Transaktionen in Zusammenhang mit den Kreditabkommen) bestehen. Für die kommenden Monate erwarten wir die uneingeschränkte Kooperation der griechischen Institutionen, die an der Verwaltung der öffentlichen Schulden beteiligt sind, vor allem durch die Bereitstellung aller Daten und Dokumente sowie der Buchführungsunterlagen, die uns dabei helfen werden, das Schuldenaudit in gebotenem Umfang durchzuführen.
Allerdings gestattet die bis jetzt geleistete Arbeit der Wahrheitskommission schon die Präsentation einiger erster wichtiger Erkenntnisse und ihrer politischen Implikationen. Die ersten Ergebnisse werfen ein neues Licht auf die Schuldenproblematik und zeigen die Wichtigkeit weiterer Nachforschungen und Prüfungen auf. Daher wird die Kommission ihre Arbeit in den kommenden Monaten fortsetzen und sollte ihren Abschlussbericht im Mai 2016 vorlegen können.
Analysierte Zeitabschnitte
Eines der Ziele der Kommission ist die Vorlage eines vollständigen Überblicks über die Entwicklung der griechischen öffentlichen Schulden von 1980 bis 2015 auf der Grundlage einer Analyse der Zwecke, Abläufe und Zyklen der Transaktionen, die eine solche Verschuldung verursacht haben.
Wegen des engen Zeitrahmens der ersten Prüfungsphase hat die Kommission sich auf die Zeit der Memoranden – Mai 2010 bis Januar 2015 – konzentriert.
Die Institutionen und Verfahrensweisen, die während der Zeit der Memoranden sichtbar wurden, sind nicht über Nacht entstanden. Unsere vorläufige Analyse der Periode von 1980 bis 2010, die sich insbesondere mit Fällen eindeutiger Korruption befasst, die den Staatshaushalt belasteten, beweist die Wichtigkeit weiterer Nachforschungen. Sie sind Bestandteil der zweiten Phase unserer Arbeit.
Ziele des Berichts
Dieser Bericht ist für die Behörden der Hellenischen Republik bestimmt, aber nicht nur für sie. Wie eingangs erwähnt, ist es ein Ziel dieses Berichts, ein Problembewusstsein bei der griechischen Bevölkerung, der internationalen Gemeinschaft und der internationalen öffentlichen Meinung entstehen zu lassen. Zur Erreichung dieses Ziels hat die Kommission keine Mühe gescheut, den Bericht so zu gestalten, dass er möglichst vielen Menschen verständlich ist, ohne dabei jedoch die Schärfe der Analyse zu opfern. Deshalb war es notwendig, sich kurz zu fassen: Ein Dokument von mehreren hundert Seiten würde dieses Ziel verfehlen. Das bedeutete aber auch, sich um Klarheit zu bemühen. Wir präsentieren unsere Argumentation in einer einfachen Sprache unter weitgehender Vermeidung von Fachausdrücken, besonders auch dort, wo es um sehr fachspezifische Dinge geht. Nur so kann der Bericht von Menschen ohne spezielles Fachwissen gelesen und verstanden werden, also der Mehrheit, denjenigen, die an demokratischen Debatten teilnehmen müssen. Aus diesem Grund werden Dokumente, die sich mit den fachlichen Aspekten befassen oder tiefer gehende Analysen einiger in diesem Bericht dargestellter Punkte enthalten, in ihrer vollständigen Fassung online zur Verfügung gestellt.
Quellen
Für die Aufdeckung der Wahrheit über den griechischen Verschuldungsprozess sind offizielle Daten und Dokumente unerlässlich. Um ihre Aufgabe zu erfüllen, nutzte die Kommission unter anderem die folgenden Quellen:
- Dokumente des IWF, der EZB, der Bank von Griechenland und des griechischen Finanzstabilitätsfonds (HFSF)
- Offizielle Statistiken von Eurostat und ELSTAT, der OECD, der Bank von Griechenland, des Finanzministeriums, der Agentur für die Verwaltung öffentlicher Schulden, der Europäischen Kommission und des IWF
- Artikel in Fachzeitschriften, Forschungsberichte, Zeitungsartikel
- Öffentliche Anhörungen
- Treffen mit Vertretern verschiedener Behörden
- Prozessakten, zum Beispiel mit den Aussagen des früheren griechischen IWF-Vertreters Panagiotis Roumeliotis, die dem griechischen Parlament von der mit Wirtschaftsstraftaten (September bis November 2012) befassten Staatsanwaltschaft übergeben wurden
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Für die in diesem Bericht verwendeten Begriffe illegitime Schulden, illegale Schulden, verabscheuungswürdige Schulden und untragbare Schulden wurden die folgenden Definitionen vereinbart.
Illegitime Schulden
Schulden, deren Rückzahlung nicht vom Schuldner gefordert werden kann, weil der Kredit, die Sicherheit oder die Garantie oder die daran geknüpften Bedingungen gegen nationales oder internationales Recht oder gegen die öffentliche Ordnung verstoßen oder weil die Bedingungen grob unfair, unvernünftig, sittenwidrig oder aus anderen Gründen unzulässig sind oder weil sie politische Vorgaben enthalten, die nationales Recht oder Menschenrechtsstandards verletzen, oder weil der Kredit, die Sicherheit oder die Garantie nicht zum Nutzen der Bevölkerung verwendet wird oder weil die Verschuldung unter dem Druck der Gläubiger durch eine Umwandlung von privaten (kommerziellen) in öffentliche Schulden entsteht.
Illegale Schulden
Schulden, die unter Missachtung der geltenden Rechtsgrundlagen (zum Beispiel hinsichtlich der Befugnis von Regierungsstellen des Schuldnerstaates zur Unterzeichnung von Kreditverträgen oder zur Billigung von Krediten, Sicherheiten oder Garantien) entstehen oder die mit einem eindeutigen Fehlverhalten des Kreditgebers (zum Beispiel Bestechung, Zwang oder unzulässige Einflussnahme) verbunden sind, sowie Schulden, die unter Verletzung nationalen oder internationalen Rechts entstehen oder an Bedingungen geknüpft sind, die gegen Gesetze oder die öffentliche Ordnung verstoßen.
Verabscheuungswürdige Schulden
Schulden, die unter Missachtung demokratischer Prinzipien (wie Zustimmung, Teilhabe, Transparenz und Rechenschaftspflicht) entstehen und den Interessen der Bevölkerung des Schuldnerstaates zuwiderlaufen oder dazu führen, dass den Menschen die Wahrnehmung fundamentaler staatsbürgerlicher, politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte verwehrt wird, sofern dem Kreditgeber diese Umstände bekannt sind oder bekannt sein müssten.
Untragbare Schulden
Schulden, die nicht getilgt werden können ohne eine erhebliche Einschränkung der Fähigkeit der Regierung des Schuldnerstaates, grundlegende Menschenrechtsverpflichtungen bezüglich Bildung, Wasserversorgung, Gesundheitsfürsorge und angemessener Wohnraumversorgung zu erfüllen sowie in öffentliche Infrastrukturmaßnahmen und in Programme zu investieren, die für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unerlässlich sind, oder ohne nachteilige Folgen für die Bevölkerung des Schuldnerstaates (einschließlich einer Verschlechterung des Lebensstandards). Solche Schulden sind zurückzuzahlen, doch sollte ihre Rückzahlung ausgesetzt werden, damit der Staat die Möglichkeit hat, seine Menschenrechtsverpflichtungen zu erfüllen.
Quelle: http://debt-truth.gr/english/
Deutsche Übersetzung: Dank an die ehrenamtlichen Übersetzer/-innen des Netzwerks „Coorditrad“ (http://www.coorditrad.attac.org/?lang=de ): Linda Gaasch, Eveline Haselsteiner, Günter Kramann, Stephanie Laimer, Lara Ferreira e Silva, Regina-Maria Stenzel, Paul Woods und andere.
Überprüfung der Übersetzung und Lektorat: Werner Horch; Koordination der Veröffentlichung: Marie-Dominique Vernhes
Herausgeber: Redaktion von „Sand im Getriebe“
Vollständige Übersetzung: http://www.attac.de/uploads/media/Wahrheitskommission_DE.pdf , Bestellung der Druckversion: Mail an sig@attac.de